Kompetente Vertretung im Bußgeldverfahren – insbesondere im Straßenverkehrsrecht, etwa bei Tempoverstößen, Rotlichtvergehen oder Fahrverboten. Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids bleibt nur kurze Frist für Einspruch. Die Kanzlei übernimmt Akteneinsicht, rechtliche Einschätzung, ggf. Einspruchseinlegung und Beratung zu Erfolgsaussichten. Ziel ist effektive Verteidigung: Fahrverbot abwenden, Punkte vermeiden – mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz.